Anbieter dieser Website
Deutsche Seniorenförderung und Krankenhilfe
Regionalverband Worms e.V. Mehr ueber barrierefreiheit erklärung erfahren Sie in diesem Beitrag.
Donnersbergstraße 12
67549 Worms
Telefon: 06241 7243
Telefax: 06241 78747
E-Mail: info@dsk-rv-worms.de
Web: www.dsk-rv-worms.de
Geltende rechtliche Anforderungen
Diese Website unterliegt ab dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 in deutsches Recht um.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
Beschreibung der angebotenen Dienstleistung
Über diese Website informieren wir über unser Seniorenzentrum und die angebotenen Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Website ermöglicht:
- Informationsabruf über unsere Einrichtung und Leistungen
- Kontaktaufnahme per E-Mail und Kontaktformular
- Download von Informationsmaterialien
- Virtuelle Einblicke in unsere Räumlichkeiten
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Wir sind bestrebt, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website basiert auf dem Content-Management-System WordPress und wurde unter Berücksichtigung der Barrierefreiheitsanforderungen entwickelt.
Umgesetzte Maßnahmen:
- Tastaturbedienbarkeit: Die Navigation und alle interaktiven Elemente sind vollständig per Tastatur bedienbar
- Strukturierung: Verwendung semantisch korrekter HTML-Elemente für eine klare Dokumentenstruktur
- Responsive Design: Optimale Darstellung auf verschiedenen Endgeräten und Bildschirmgrößen
- Textgröße: Die Schriftgröße kann ohne Funktionsverlust auf 200% vergrößert werden
- Barrierefreiheitsmodul: Ein zusätzliches Tool (blauer Button rechts unten) ermöglicht individuelle Anpassungen für bessere Lesbarkeit
Hinweise zu bekannten Einschränkungen:
Kontrastverhältnis der Hausfarbe: Unsere Corporate-Identity-Farbe #ef6a0b erfüllt in Kombination mit weißem Text nicht immer das empfohlene Kontrastverhältnis von 4,5:1. Nutzen Sie bei Bedarf bitte das Barrierefreiheitsmodul zur Kontrastanpassung.
Alternativtexte: Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten zu versehen.
Kontakt bei Barrieren
Stoßen Sie auf Barrieren bei der Nutzung unserer Website? Wir möchten diese gerne beseitigen. Bitte melden Sie uns Probleme unter Angabe der betroffenen Seite:
E-Mail: info@dsk-rv-worms.de
Telefon: 06241 7243
Betreff: Barriere auf Website dsk-karriere.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist zuständig:
Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland Pfalz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Telefon: 0261 4932 – 0
E-Mail: IT-Barrierefreiheit(at)lfst.fin-rlp.de
https://zdfin.rlp.de/kompetenzen/uebit
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt werden, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 175342
Website: https://behindertenbeauftragte.rlp.de/kontakt
Franciscah Kosgey
Sachbearbeitung/Durchsetzungsstelle
Fon: 06131 / 16-2062
Fax: 06131 / 16 17 20 62
E-Mail: franciscah.kosgey@mastd.rlp.de
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Verfahren bei der Bundes-Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG einzuleiten:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt. Die Konformitätsbewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung DSK Eisenberg. Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Hinweis: Diese Barrierefreiheitserklärung gilt
Eine Barrierefreiheit Erklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument, das öffentliche Stellen gemäß der EU-Webseitenrichtlinie und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf ihren digitalen Angeboten veröffentlichen müssen. Diese Erklärung dient dazu, transparent über den aktuellen Stand der Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen zu informieren. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, die sich über die Nutzbarkeit digitaler Dienste informieren möchten. Die Barrierefreiheit Erklärung muss leicht auffindbar sein und in verständlicher Sprache verfasst werden. Sie dokumentiert, welche Bereiche einer Website bereits barrierefrei gestaltet sind und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Damit trägt sie wesentlich zur Transparenz und Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen bei.
Der Inhalt einer Barrierefreiheit Erklärung folgt einem strukturierten Aufbau, der bestimmte Pflichtangaben umfassen muss. Zunächst wird der Geltungsbereich definiert und erklärt, welche digitalen Angebote von der Erklärung erfasst werden. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Konformität mit den geltenden Standards, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA. Bekannte Barrieren und deren geplante Behebung werden transparent aufgeführt. Die Barrierefreiheit Erklärung enthält zudem Angaben zum Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung der Website. Ein wichtiger Bestandteil ist außerdem die Bereitstellung von Kontaktinformationen für Feedback und Beschwerden sowie Hinweise auf das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG.
Die regelmäßige Aktualisierung der Barrierefreiheit Erklärung ist von entscheidender Bedeutung für deren Wirksamkeit und rechtliche Konformität. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre Erklärung mindestens einmal jährlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies betrifft sowohl inhaltliche Änderungen an der Website als auch Fortschritte bei der Beseitigung identifizierter Barrieren. Eine aktuelle Barrierefreiheit Erklärung schafft Vertrauen bei den Nutzern und zeigt das Engagement der Organisation für Inklusion und Teilhabe. Sie dient auch als internes Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit. Gleichzeitig erfüllt eine gepflegte Erklärung die gesetzlichen Anforderungen und schützt vor rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit.
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